Zeiterfassung ist nun Pflicht – ABPS kann helfen!
Mit dem Urteil des BAG besteht in Deutschland seit September 2022 eine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit. Unser ERP-System ABPS bietet Ihnen die Möglichkeit die Personal-Arbeitszeiten digital zu erfassen und auszuwerten.
Am 13.09.2022 veröffentlichte das Bundesarbeitsgericht eine Pressemitteilung. Dort heißt es bereits im ersten Satz: „Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann.“ Nun ist diese Entscheidung Gegenstand hitziger Diskussionen.
Hier bietet Ihnen unser ERP-System ABPS, die Möglichkeit die Personal-Arbeitszeiten digital zu erfassen und auszuwerten. Auch eine Weiterverarbeitung durch eine Schnittstelle für Lohnbuchhaltung an Fremdsystem wie z. B. mit dem LODAS-System ist möglich.